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  • Hygiene-Prüfung gemäß Koloskopie-Vereinbarung

Koloskopie

Die Praxis ist ein von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zugelassen zur Überprüfung der Hygiene-Qualität im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung (Koloskopie-Vereinbarung). Die Qualitätssicherungsvereinbarung ist gemäß § 135 Abs. 2 SGB V Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen.

Nähere Informationen zum Procedere erhalten Sie über das Sekretariat des Praxisinhabers.