Informationen für Ärzte
- Hygiene-Prüfung gemäß Koloskopie-Vereinbarung
Koloskopie
Die Praxis ist ein von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zugelassen zur Überprüfung der Hygiene-Qualität im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung (Koloskopie-Vereinbarung). Die Qualitätssicherungsvereinbarung ist gemäß § 135 Abs. 2 SGB V Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen.
Nähere Informationen zum Procedere erhalten Sie über das Sekretariat des Praxisinhabers.
